Fassade: 18 Meter, Tiefe: 21 Meter. Maximal bebaubare Meter: 1.260 m2, verteilt auf Erdgeschoss + 3 Etagen + Dachgeschoss. Maximale bebaubare Tiefe: 14 Meter. Der als Stellplatz genutzte Keller kann 100 % der Grundstücksfläche einnehmen. Diese Zähler addieren sich nicht zu den oben genannten maximal zulässigen Zählern. Maximale Bauhöhe: 16 Meter. Es gibt keine Höchstzahl an Wohnungen, diese müssen jedoch den Allgemeinen Regeln der Bewohnbarkeit (Lebensstandard) entsprechen, die eine Nutzfläche von mindestens 45 m² vorschreiben. #ref:V2625