Ein Haus in Spanien kaufen: die Liste der erforderlichen Dokumente
Attraktive Immobilienpreise, mildes Klima, herausragende Lebensqualität, ein europäisches Land mit guter Anbindung an den Rest der Welt… Spanien ist für viele Ausländer ein gefragtes Ziel. Das Angebot an Häusern und Wohnungen auf der iberischen Halbinsel ist groß – ideal für Kapitalanlagen oder den Kauf eines Zweitwohnsitzes am Meer.
Wenn auch Sie Eigentümer in Spanien werden möchten, lassen Sie sich Ihr Immobilienprojekt nicht durch ein versäumtes Verwaltungsdokument verderben. Entdecken Sie die Liste der Dokumente, die Sie vorbereiten und einholen sollten, damit Ihr Kauf ein voller Erfolg wird.
2. Finanzdokumente für den Immobilienkauf
3. Dokumente zur spanischen Immobilie
4. Optionale Vertragsdokumente
5. Weitere einzusehende Dokumente
1. Identitätsnachweise des ausländischen Käufers
Um in Spanien ein Haus oder eine Wohnung kaufen zu dürfen, muss der Käufer seine Identität nachweisen können.
Er muss vorlegen:
- Einen gültigen Reisepass oder Personalausweis
- Seine NIE (Número de Identificación de Extranjero), also die Ausländer-Identifikationsnummer für Nicht-Residenten
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Was ist die NIE? |
2. Finanzdokumente für den Immobilienkauf
Auch wenn Ausländer in Spanien Immobilien kaufen dürfen, müssen sie bestimmte finanzielle Nachweise erbringen, wie etwa:
- Einen Nachweis über vorhandene Mittel oder Zahlungsfähigkeit: z. B. Kontoauszüge oder Bankreferenzen, die die finanzielle Kapazität des Käufers belegen
- Einen Nachweis über die Eröffnung eines spanischen Bankkontos. Dieses ist erforderlich, um Zahlungen im Zusammenhang mit dem Kauf sowie Steuern und Abgaben zu leisten.
3. Dokumente zur spanischen Immobilie
Für den Kauf einer Immobilie in Spanien sind bestimmte Dokumente erforderlich, um den Kaufvertrag zu unterzeichnen und die Immobilie ins Grundbuch eintragen zu lassen.
- Nota Simple: Ein Auszug aus dem spanischen Grundbuch, der die rechtliche Situation der Immobilie beschreibt – Eigentümer, Hypotheken, Schulden, Dienstbarkeiten… Das Dokument darf nicht älter als 3 Monate sein.
- Bewohnbarkeitsbescheinigung (Cédula de Habitabilidad oder Licencia de Primera Ocupación)
- Energieausweis (Certificado de Eficiencia Energética)
- Technische Inspektionsberichte für ältere Immobilien, wie z. B. die ITE (Technische Gebäudeinspektion) für Gebäude, die älter als 45 Jahre sind
- DAFO (Declaración Asimilada a Fuera de Ordenación), insbesondere für ländliche Immobilien, die ohne Genehmigung errichtet wurden
- Die letzte Zahlung der Grundsteuer (IBI – Impuesto sobre Bienes Inmuebles), die jährlich von allen Eigentümern zu entrichten ist
- Die letzten bezahlten Rechnungen für Wasser, Strom oder Gas
- Escritura de compraventa – der notarielle Kaufvertrag ist unerlässlich für die Eintragung ins spanische Grundbuch
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Was ist die Bewohnbarkeitsbescheinigung? |
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Was ist das DAFO? |
4. Optionale Vertragsdokumente
Je nach Situation können auch folgende Unterlagen erforderlich sein:
- Vorvertrag (contrato de arras): Ein Reservierungsvertrag, der die Anzahlung belegt
- Vollmacht, falls Käufer oder Verkäufer bei der notariellen Unterzeichnung durch eine dritte Person vertreten werden
5. Weitere einzusehende Dokumente
Es ist stets empfehlenswert, alle Dokumente einzusehen, die die zu erwerbende Immobilie betreffen. Diese variieren je nach Situation und Art der Immobilie:
- Teilungserklärung der Eigentümergemeinschaft, insbesondere beim Kauf einer Wohnung
- Laufende Mietverträge, wenn es sich um ein vermietetes Objekt handelt
- Bauprojekt, inkl. Bau- und Bebauungsgenehmigung, bei Neubauten oder durchgeführten Umbauten
- Katasterauszug










